Bankgeschäfte sind das Einlagengeschäft, Kreditgeschäft, Diskontgeschäft, Effektengeschäft, Depotgeschäft, Investmentgeschäft, die Eingehung der Verpflichtung, Darlehensforderungen vor Fälligkeit zu erwerben, das Garantiegeschäft und das Girogeschäft.

Die Rechtsanwaltskanzlei Dennler beantwortet Ihnen Ihre Fragen zu

• Darlehensverträgen und Kreditsicherung
(Hypothek, Grundschuld, Bürgschaft, Abtretung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung)
• Kreditkündigung und Sicherheitenverwertung (Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung)
• Insolvenzverwaltung (Verfahren, Aus- und Absonderungsrechte, Anfechtung)