Bankgeschäfte sind das Einlagengeschäft, Kreditgeschäft,
Diskontgeschäft, Effektengeschäft, Depotgeschäft,
Investmentgeschäft, die Eingehung der Verpflichtung, Darlehensforderungen
vor Fälligkeit zu erwerben, das Garantiegeschäft und das
Girogeschäft.
Die Rechtsanwaltskanzlei Dennler beantwortet Ihnen Ihre Fragen zu
• Darlehensverträgen und Kreditsicherung
(Hypothek, Grundschuld, Bürgschaft, Abtretung, Verpfändung,
Sicherheitsübereignung)
• Kreditkündigung und Sicherheitenverwertung (Zwangsvollstreckung,
Zwangsversteigerung)
• Insolvenzverwaltung (Verfahren, Aus- und Absonderungsrechte,
Anfechtung)
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