Nicht nur die Ausgestaltung individualrechtlicher Arbeitsbeziehungen
beim Abschluss von Verträgen mit Angestellten, freien Mitarbeitern
aber auch verantwortlichen Führungskräften ist für
jedes Unternehmen von besonderer Bedeutung. Auch die kompetente
Behandlung und Betreuung kollektivrechtlicher Fragestellungen aus
dem Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrecht ist für den
Fortbestand eines Unternehmens regelmäßig sehr wichtig.
Die Rechtsanwaltskanzlei Dennler berät sowohl Unternehmen als
auch Arbeitnehmer in allen Fragen
• der Gestaltung von Arbeitsverträgen
• der Auflösung oder Kündigung von Arbeitsverträgen
• bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
• der betrieblichen Altersvorsorge
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