Nicht nur die Ausgestaltung individualrechtlicher Arbeitsbeziehungen beim Abschluss von Verträgen mit Angestellten, freien Mitarbeitern aber auch verantwortlichen Führungskräften ist für jedes Unternehmen von besonderer Bedeutung. Auch die kompetente Behandlung und Betreuung kollektivrechtlicher Fragestellungen aus dem Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrecht ist für den Fortbestand eines Unternehmens regelmäßig sehr wichtig.
Die Rechtsanwaltskanzlei Dennler berät sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer in allen Fragen

• der Gestaltung von Arbeitsverträgen
• der Auflösung oder Kündigung von Arbeitsverträgen
• bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
• der betrieblichen Altersvorsorge